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Fachanwalt für Medien-Urheberrecht Fachanwälte für Medien-Urheberrecht ::
Fachanwalt Fachanwälte für Medien-Urheberrecht Infos zum Thema Fachanwalt Fachanwälte für Medien-Urheberrecht ::
Wer sind die Fachanwälte für Medien-Urheberrecht ::?
Ein Fachanwalt für Medien-Urheberrecht ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufbezeichnung den Titel Fachanwalt für Medien-Urheberrecht führen darf. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung ,Fachanwalt für Medien-Urheberrecht wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Zum Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt für Medien-Urheberrecht muss er innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragsstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen können über dem betreffenden Rechtsgebiet " Medien-Urheberrecht " über theoretische und praktische Erfahrungen zu verfügen. Als Nachweis der theoretischen Kenntnisse werden in der Regel die Teilnahme an einem 120 Stunden Kurs, mindestens drei bestandene Leistungskontrollen und in Ausnahmenfällen ein mündliche Prüfung gefordert .Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet in diesem Fall das (Medien-Urheberrecht:120 Fälle in drei Jahren nötig).Danach muss sich der Fachanwalt für Medien-Urheberrecht jährlich auf dem Gebiet fortbilden.
Das Ziel der Fachanwälte für Medien-Urheberrecht ::
Das Urheberrecht dient dem Schutz bestimmter kultureller Geistesschöpfungen (auch Werke genannt). Es schützt dessen Urheber im Bezug auf das Werk in seinem Persönlichkeitsrecht und seinen wirtschaftlichen Interessen. Klassische Gegenstände des Medienrechts sind die Medienfreiheiten: Presse, Rundfunk (Radio und Fernsehen) und Film, mit dem Aufkommen neuer Medien sind die Bereiche Multimedia und Internet hinzugekommen. Regelungsziele des Medienrechtes sind die Gewährleistung einer allgemein zugänglichen Kommunikationsinfrastruktur, Sicherung der Meinungsvielfalt, Schutz der Mediennutzer Daten- und Jugendschutz aber auch der Schutz geistigen Eigentums. Rechtlich geregelt wird also die Nutzung und Nutzbarkeit medial übertragener Inhalte.
Warum Fachanwälte für Medien-Urheberrecht ::?
In dem heutigen Paragraphendschungel fällt schon gestandenen Juristen schwer sich zurecht zu finden, deshalb sollte man auf jeden Fall den fachlichen Rat eines Fachanwaltes für Medien-Urheberrecht einholen.
Was können Fachanwälte für Medien-Urheberrecht ::?
Der Anwalt weist im Urheber- und Medienrecht überdurchschnittliche Kompetenzen einschließlich dem Recht der Wahrnehmungsgesellschaften), der Leistungsschutzrechte, im Urhebervertragsrecht und im Bereich internationale Urheberrechtsabkommen auf. Er hat fundierte Kenntnisse im Verlagsrecht, Musikverlagsrecht (Plattenfirma), im Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung, im Rundfunkrecht und im Verhältnis Werberecht zu Urheberrecht und Medienrecht und im Titelschutz. Er ist hoch qualifiziert im Recht der Mediendienste, Teledienste und Telekommunikation, im Recht der Unterhaltungsveranstaltungen und Kulturveranstaltungen sowie im Bereich deutsche und europäische Kulturförderung und verfügt über Spezialkenntnisse im Verfahrensrecht und Prozessrecht.
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